2G Regeln im Aamteursport in NRW

Ab Mittwoch, den 24. November gilt in NRW die 2G-Regel auch für den Amateursport.

Das heißt, dass auch der FCM vor Antritt alle Aktiven und Zuschauer daraufhin überprüfen muss, ob sie geimpft oder genesen sind.

2G bedeutet, dass man als Ungeimpfter erst dann wieder am Amateursport teilnehmen kann, sobald die eigene Impfung abgeschlossen und somit aktiv ist.
Die neuen Regelungen betreffen sowohl die Ausübung des Freizeitsports draußen (Fußball etc.) als auch den Hallensport.

Wir bitten alle Übungsleiter / Trainer / Verantwortliche, die 2G-Regel ab dem 24.11.2021 engmaschig zu kontrollieren. Nur so ist ein maximaler Schutz für alle Sportlerinnen und Sportler möglich.

Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren sind von der 2G-Regel ausgenommen.